Einrichtung eines neuen Reviers

 

Anfang 2016 entschied sich eine weitere Jagdgenossenschaft im niederbayerischen Rottal-Inn für die jagdliche Eigenbewirtschaftung eines Jagdbogens.

Auslöser zu dieser Entscheidung war die in weiten Teilen unbefriedigende waldbauliche Situation mit einer hohen Verbissbelastung der forstlichen Vegetation. Dadurch wurde ein zielorientierter Waldumbau mit Klimatoleranter Baumarten-Mischung verhindert. Die Jagdrechtsinhaber konnten somit seit Jahren monetäre Förderangebote, in Höhe von bis zu 1.000.00 € pro Hektar, nicht in Anspruch nehmen.
Anlässlich einer eigens angesetzten Jagdgenossenschafts-Versammlung stimmten die Grundeigentümer (Jagdrechtsinhaber) mit großer Stimmen- und Flächenmehrheit für eine jagdliche Eigenbewirtschaftung.
Diese Änderung wurde unter anderem dadurch ermöglicht, weil die bisherigen Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter), weder an einer Verlängerung noch an einer Neuverpachtung interessiert waren.

 

Jagdrecht ist Bauernrecht

Natürlich bedeutet jagdliche Eigenbewirtschaftung „Mit-Verantwortung“ für jeden einzelnen Grundeigentümer(!) – und dies in der Gestalt, dass er klare waldbauliche Ziele auch formulieren und vorgeben muss! Ein weiterer, wichtiger Moment wäre dabei wenigstens: „die Unterstützung seiner Jagdvorstandschaft.“ In der beschriebenen Jagdgenossenschaft ist diese Mitverantwortung vorhanden. Deshalb wurden für den betreffenden Jagdbogen (ca. 785 ha) klare waldbauliche und jagdliche Ziele formuliert. Gemeinsam mit einer stimmberechtigten(!), erweiterten Jagdvorstandschaft und den zukünftig angestellten Jägern wurde ein zielorientiertes, auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Jagdkonzept entwickelt, mit dem Resultat:

Der Schlüssel zum ökonomischen wie ökologischen Erfolg liegt künftig darin, dass die Verbissbelastung der Waldvegetation durch Schalenwild, im Besonderen durch Rehwild, deutlich verringert wird. Der Erfolg wird daran zu messen sein, ob mit den Kräften einer natürlich nachwachsenden Waldvegetation und ihrer Begleitflora ohne kostenintensive Schutz- und Pflanzmaßnahmen gewirtschaftet werden kann.

Die bisherige Jagdpraxis wird umgestellt und das heißt für die Zukunft: „Jagen dort wo der Schaden am Größten ist: im Wald!“

 

Jagdstrategie für Rehwild

Es wird angestrebt, dass die Reduktion von Rehwild art- und tierschutzgerecht innerhalb kürzester Zeit mit den dafür zur Verfügung stehenden jagdrechtlich möglichen Mitteln und Praktiken während der Vegetationszeit erfolgt. Bei evtl. hoher Schneelage und den damit einhergehenden abfallenden Temperaturen ist aus wildbiologisch sinnvollen Gründen die Bewegungsjagd auf Rehwild einzustellen. Das hat zur Folge, dass dem Rehwild die Reduzierung ihres Stoffwechsels ermöglicht wird mit der dafür notwendigen Körpertemperatur-Absenkung. Dies hat erwiesenermaßen eine deutliche Reduzierung der Wildschäden zur Folge.

Aber dies ist nur dadurch zu erreichen – wenn kein Kraft- oder Saftfutter gereicht wird und keine „Vorrats-Kirrung erfolgt(!)     und die Bejagung bei beginnender tatsächlicher Notzeit eingestellt wird.

 

Gemeinsame Verantwortung – gemeinsame Arbeit

Mit dem Wissensstand um das Jagdkonzept, fand der erste gemeinsame Revierbegang im März dieses Jahres mit Jagdgenossen und zukünftigen Jägern statt. In beinahe jedem Waldstück waren die betroffenen Grundeigentümer mit dabei. Hierbei wurden in den Waldstücken jene „Problemflächen“ markiert, an oder in denen in Zukunft Jagdeinrichtungen aufzustellen sind.

revierkarte_linden_unscharfDas erfreuliche Ergebnis: Bis zur „Blattzeit“ wurden bisher etwa 60 Jagdeinrichtungen(!) gemeinsamJagdgenossen und Jäger – gebaut, ausgefahren und aufgestellt. Nach einer ersten Einschätzung dürften noch etwa 20-30 „Standl“ fehlen. Auch dies, so wird von den Partnern versichert, wird dies in nächster Zeit noch zu bewerkstelligen sein. Alle bisher aufgestellten Jagdeinrichtungen wurden mit GPS aufgenommen und dabei eine digitale Revierkarte für Jagdvorsteher und Jäger erstellt. Übrigens: Sämtliches Baumaterial, Nägel, Stangen, selbst eine leichte, handliche Motorsäge usw., wurden von den Jagdgenossen zur Verfügung gestellt.

Deshalb die klare schriftliche Abmachung vor Unterzeichnung der Jagderlaubnisscheine und Anstellungsverträge: Alle Jagdeinrichtungen verbleiben auch nach einem evtl. Ausscheiden des oder der Jäger im Eigentum der Jagdgenossenschaft. Der Grund hierfür liegt an dem erfahrungsgemäß ständig aufkeimenden Streit zwischen „ausscheidendem Jäger“ und dem neuen oder der neuen Jäger auf dem Rücken der Grundeigentümer zum Schaden des Waldes. Die Jagdrechtsinhaber geben in ihrem Jagdkonzept den Jägern vor → „Wo vorrangig gejagt wird → im Wald“ → weil: „Eigenbewirtschaftung = auch Eigenverantwortung“.

 

Kriterien der stetigen Erfolgskontrolle

Alle Bemühungen müssen in ihrem Ergebnis nachvollziehbar, plausibel sein. Deshalb ist es dringend geboten, gemeinsam, Kriterien einer stetigen Erfolgskontrolle zu entwickeln. Dies kann z.B. durch eine jährliche Erfolgskontrolle mittels fest angelegter „Transecte“ erfolgen. Hierzu werden die „neuralgischen“ Flächen mit je 2 Pfosten geradlinig auf einer Länge von 50 m eingerichtet. Waldbesitzer, Jagdvorstand, Revierleiter und Jäger nehmen diese Flächen gemeinsam auf. Dies geschieht mit einem 2 m langen Stab, in dessen Bereich werden alle Baumarten aufgenommen, die Höhe gemessen und nach verbissen oder nicht verbissen dokumentiert.
Bei dieser einfachen Kontrolle ist sehr schnell die Entwicklung der Baumarten-Zusammensetzung und der Verbissgrad zu erkennen. Wichtig dabei ist: dass die erhobenen Daten transparent und über die beteiligte Jagdgenossenschaft auch vergleichbar, plausibel und vor allem dokumentiert sind.
Es gibt hierzu eine ganze Reihe weiterer Kontrollmöglichkeiten, auch die Anlage von Weiserflächen wäre eine Möglichkeit. Welche am sinnvollsten für das jeweilige Revier oder Teilflächen davon sind, sollte mit allen Beteiligten im Vorfeld ausgearbeitet werden.

 

Zum Abschluss – Aktuelle Bildergalerie

 

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