Die Fütterung des Rehwildes, bzw. die Fütterung von Wildtieren überhaupt, ist grundsätzlich verboten. Keine gesetzliche Regelung gibt hierfür eine Rechtfertigung. Nur der Begriff Notzeit erlaubt die Fütterung nach streng ernährungsphysiologischen Bedürfnissen, abgestimmt auf die jeweilige Wildart.
von Nikolaus A. Urban
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Fütterung Notwendigkeit oder Unsinn
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